5 Ermittlerfragen, die Sie nicht ohne Vorbereitung beantworten sollten

  • Apr 23, 2022
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5 Ermittlerfragen, die Sie nicht ohne Vorbereitung beantworten sollten

Vom Zeugen zum Angeklagten – die Situation ist für kein Strafverfahren so alltäglich. Aber manchmal genügt es, um die Bank im Gerichtssaal zu wechseln, eine falsche Antwort auf eine bestimmte Frage des Ermittlers zu geben. Es gibt mehrere Kategorien solcher „spezifischen“ Fragen von Strafverfolgungsbeamten, die besser nicht ohne vorherige Vorbereitung beantwortet werden sollten.

1. Fragen nicht relevant

Was hat das alles mit dem Fall zu tun? Foto: glasovlife.ru.
Was hat das alles mit dem Fall zu tun? / Foto: glasovlife.ru.
Was hat das alles mit dem Fall zu tun? / Foto: glasovlife.ru.

Ein Bürger hat jedes Recht, Fragen zu beantworten, die sich nicht auf den Fall und nicht auf den Fall beziehen. Zum Beispiel eine Frage wie „Wie lebst du auf einem kleinen Stück Land?“ hat in den allermeisten Fällen nichts mit dem Fall zu tun. Sie können direkt darauf hinweisen, indem Sie eine Gegenfrage dazu stellen, worauf der Ermittler hinaus will.

2. Fragen sind unverständlich

Einige Fragen werden möglicherweise nicht beantwortet. /Foto: riastrela.ru.
Einige Fragen werden möglicherweise nicht beantwortet. /Foto: riastrela.ru.
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Die Fragen des Ermittlers müssen spezifisch und eindeutig sein und dürfen keiner Interpretation bedürfen. Langatmige Fragen ohne Grund im Geiste: „Weißt du noch etwas?“ oder "Also, was ist als nächstes passiert?" erfordern keine Antwort.

3. Fragen zum Anwalt

Ein Anwalt schadet nicht. /Foto: yourlawyer.ru.
Ein Anwalt schadet nicht. /Foto: yourlawyer.ru.

Wenn der Ermittler nach einem Anwalt fragt, hat die Person höchstwahrscheinlich ernsthafte Probleme und wird etwas verdächtigt. Oder in jedem Fall hat die Untersuchung hinreichende Gründe, eine Person zu verdächtigen. Ignorieren Sie daher nicht die Gelegenheit, einen Verteidiger zu nehmen.

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4. Fragen-Drohungen

Einige Fragen sind ungültig. / Foto: risovach.ru.
Einige Fragen sind ungültig. / Foto: risovach.ru.

Einige nicht sehr gewissenhafte Ermittler können Sie mit Fragen im Sinne von: „Zum Geständnis oder in die Zelle wenden?“ direkt erschrecken. Wenn ein Werden solche Fragen gehört, dann blufft der Ermittler höchstwahrscheinlich und er hat nicht genug Material, um ihn anzuklagen Bürger. Wenn ja, dann wäre diese Frage nicht erforderlich.

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5. Hauptfrage

Ist das nicht eine Leitfrage? / Foto: amic.ru.
Ist das nicht eine Leitfrage? / Foto: amic.ru.

Eine weitere Kategorie von Fragen, die gesetzlich als absolut inakzeptabel angesehen wird. Der Ermittler hat beispielsweise nicht das Recht, die Frage so zu stellen: „Was hat der Verdächtige um 12:00 Uhr gemacht?“ Die Frage muss juristisch so aussehen: „Haben Sie den Verdächtigen an diesem Tag gesehen?“.

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Quelle:
https://novate.ru/blogs/301221/61710/