Wenn Sie eine „unnötige“ Wohnung besitzen, die Sie vermieten möchten, müssen Sie darauf vorbereitet sein, einige Rechte daran zu verlieren. Oft erinnern sich Hausbesitzer nicht daran oder wissen es gar nicht. Ich möchte Sie daran erinnern, was passiert, nachdem Sie einen Mietvertrag für Ihre Wohnung abgeschlossen haben.
Die Türen sind für die Mieter offen, für den Eigentümer jedoch geschlossen!
Nach der direkten Vertragsunterzeichnung ist es Ihnen untersagt, Ihre eigene Wohnung zu betreten. Es ist nicht einmal möglich, nur zu überprüfen, ob die Mieter Ihr Haus zerstört haben. Ich werde darauf hinweisen, dass Sie im Voraus mit neuen Mietern über den Besuch der Wohnung vereinbaren können. In diesem Fall kann der Eigentümer die Wohnung nicht betreten, wenn dort keine Mieter sind. Andernfalls können die Mieter den Eigentümer sowohl vor Gericht als auch vor Gericht stellen.
Möbel sollten vorhanden sein
Der Eigentümer der Wohnung besitzt alle darin befindlichen Immobilien und Möbel. Er hat jedoch nicht das Recht, Gegenstände und Gegenstände im Haus neu anzuordnen, zu bewegen. Nur wenn keine vorherige Zustimmung der neuen Mieter vorliegt. Die Mieter dürfen sich aber neu ordnen. Die Nuance lautet wie folgt: Bis zum Ende der Mietdauer muss sich alles in der Wohnung an seinem ursprünglichen Platz befinden.
Sie können Mieter nicht ohne Grund aus einer Wohnung rausschmeißen
Im Mietvertrag heißt es häufig, dass jede Partei ihn ohne besonderen Grund kündigen kann. Die Hauptsache ist, dass die andere Seite dies im Voraus weiß und nichts dagegen hat. Das heißt, die Klausel gilt nur im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn die Mieter dagegen sind und keine der Vertragsklauseln verletzt haben, kann der Eigentümer die Kontrolle über die Wohnung erst nach der vereinbarten Mietdauer wieder vollständig erlangen.
Die Sachen des Eigentümers dürfen nicht in der Mietwohnung sein
Nach Vertragsunterzeichnung verliert der Eigentümer vorübergehend das Recht, den Wohnraum zu nutzen. Es ist ihm verboten, persönliche Dinge in die Wohnung zu bringen und zur Aufbewahrung zu lassen. Auch dies ist nur mit Zustimmung der Mieter möglich. Wenn Sie sich entscheiden, neue Geräte oder Möbel in die Wohnung zu stellen, müssen Sie dies zuerst mit den Mietern besprechen und mit deren Zustimmung ein Dokument unterschreiben.
Die Bewohner sind nicht verpflichtet, Reparaturen an der gemieteten Wohnung vorzunehmen
Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer größere Reparaturen an der Wohnung durchführen muss. Die Mieter haben das Recht, kleinere Probleme wie einen undichten Wasserhahn, eine rissige Toilettenschüssel usw. zu beheben. Auf Wunsch können Mieter kosmetische Reparaturen durchführen.
Um Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, müssen Mieter und Vermieter alle Nuancen und Details unverzüglich besprechen und in den Vertrag aufnehmen. Dank dessen werden beide Seiten keine unangenehmen Überraschungen erleben.
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