Jeder Autofahrer weiß, dass das Fahren am Straßenrand eine äußerst undankbare Aufgabe ist, und zwar von allen Seiten. Wird es jedoch immer als Verstoß gegen die Verkehrsregeln angesehen, wenn man versucht, den Verkehrsfluss auf diesem Teil der Straße zu umgehen? Versuchen wir, alle möglichen Optionen herauszufinden.
1. Was sagt das Gesetz?
Das Gesetz für Autofahrer bezüglich des Fahrens am Straßenrand ist kategorisch. Das Befahren ist gemäß § 9.9 StVZO verboten. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist gemäß § 12.15 Teil 1 Ordnungswidrigkeitengesetz strafbar. Bestrafung - eine Geldstrafe von 1.500 Rubel. Gelangt der „Briller“ während seines Rennens gleichzeitig in die Linsen mehrerer verschiedener Kameras, zahlt er gleich mehrfach eine Geldstrafe.
2. Was passiert bei einem Unfall mit einem "Obotechnik"?
Autofahrer, die sich auf der Straße bewegen, haben absoluten Vorrang vor Fahrzeugen am Straßenrand. Autofahrer müssen nicht ausweichen. Natürlich stoßen unter den "obochechnikov" auf ehrlich gesagt unangemessene Persönlichkeiten, und deshalb wurde die Regel von drei "D" - "dem Narren nachgeben" nicht aufgehoben. Kommt es doch zu einem Unfall mit einem solchen Autofahrer, dann ist höchstwahrscheinlich der Fahrer, der am Straßenrand fuhr, der Hauptschuldige.
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3. Was ist mit dem Bordstein auf der Gegenfahrbahn?
Dabei ist eigentlich alles ganz einfach: Das Fahren auf der Seite der Gegenfahrbahn ist nicht nur verboten. Es wird neben dem Fahren am Straßenrand auch dem Fahren auf der Gegenfahrbahn gleichgesetzt. In diesem Fall wächst die Geldbuße auf einen soliden Betrag von 5.000 Rubel an. Im schlimmsten Fall kann einem Autofahrer für einen solchen Trick sogar für einen Zeitraum von 4-6 Monaten die Rechte entzogen werden.
4. Wann darf man am Straßenrand fahren?
Autofahrer haben das Recht, den Seitenstreifen nur zum Parken oder Anhalten zu benutzen. Die Strecke, die Sie am Straßenrand entlangfahren müssen, um anzuhalten oder auf die Fahrspur zu gelangen, wird nicht als Verstoß gewertet. Allerdings nur Radfahrer, Mopedfahrer u andere elektronische Mittel der individuellen Mobilität gemäß Abschnitt 24.2 der Straßenverkehrsordnung Bewegung.
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Eine Quelle: https://novate.ru/blogs/161121/61287/